Versicherung

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädischen Behandlung nicht. Mit einer Zusatzversicherung für Zahnfehlstellungen können Sie einen Teil der Behandlungskosten rückerstatten lassen.

Als Eltern sollten Sie eine Zusatzversicherung idealerweise vor dem 4. Lebensjahr Ihres Kindes abschliessen. Sobald bereits eine Zahn- oder Kieferfehlstellung bescheinigt wurde, kann die Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnen. Wir raten davon ab, während einer Behandlung die Versicherung zu wechseln.

Bei einer starken Kieferfehlstellung werden die Kosten von der Invalidenversicherung übernommen.

Zurück